Arbeitsgemeinschaft Inklusiver und Heilpädagogischer Schulen

Die Arbeitsgemeinschaft Inklusiver und Heilpädagogischer Schulen ist ein Zusammenschluss von Schulen, die sich an den Bedürfnissen von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf orientieren und auf der Grundlage der Waldorfpädagogik und der anthroposophischen Heilpädagogik arbeiten. Die Bezeichnung heilpädagogische Schule will einen ganzheitlichen Ansatz von Lernen und Entwicklung, auch der gesundheitlichen, verdeutlichen. Diese Schulen haben ihren historischen Ursprung in der Förderklasse, die Karl Schubert an der ersten Waldorfschule in Stuttgart führte. Sie unterrichten häufig Schüler*innen mit unterschiedlichem Förderbedarf gemeinsam, soweit dies die Schulgesetze der Bundesländer zulassen, auch zusammen mit Schüler*innen ohne attestiertem sonder­pädagogischem Förderbedarf. Sie haben dabei unterschiedliche Schwerpunkte und Konzepte ausgebildet. Einige dieser Schulen, vornehmlich mit den Förderschwer­punkten Lernen oder emotionale und soziale Entwicklung, bezeichnen sich als „Waldorfförderschule“. Andere haben den Status eines Förderzentrums. Es gibt in der Arbeitsgemeinschaft Waldorfschulen mit einem Förderschulzweig und zunehmend solche, die sich in ihrem Bemühen um alle Schüler*innen dezidiert als „inklusive Waldorfschulen“ bezeichnen. Wie eine Befragung im Schuljahr 2016/17 zeigte, unterrichten auch viele Waldorfschulen ohne entsprechenden schulrechtlich­en Status oder Zugehörigkeit zur Arbeitsgemeinschaft Heilpädagogischer Schulen einzelne Schüler*innen mit attestiertem sonderpädagogischem Förderbedarf.

Die Träger der 95 Schulen der Arbeitsgemeinschaft, die 9.315 Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichten, sind Mitglieder im Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e.V., kurz Anthropoi Bundesverband und/oder im Bund der Freien Waldorfschulen e.V.

Nach intensiver Diskussion und Beratung in unterschiedlichen Gremien hat sich die Arbeitsgemeinschaft 2017 mit einer Erklärung zu den Anforderungen und der Umsetzung des in Art. 24 UN-BRK formulierten Menschenrechts auf schulische Inklusion als diskriminierungsfreie Gemeinschaft aller Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung positioniert.

Zusammenarbeit

Die inhaltliche Zusammenarbeit und Beratung zwischen den Schulen findet in 5 regionalen Arbeitsgemeinschaften statt: So kann die Fachbereichsarbeit die jeweiligen Landesbestimmungen besser einbeziehen. Die regionalen Arbeitsgemeinschaften begleiten und unterstützen Initiativen zur Neugründung. Sie begleiten auch die Aufnahmeverfahren von Schulen in beide Verbände. Die bundesweite Zusammenarbeit der Schulen wird in einem Verwaltungsrat von Delegierten aus allen regionalen Arbeitsgemeinschaften sowie von je einem Mitglied der Vorstände und der Geschäftsführungen der beiden beteiligten Verbände organisiert. Einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder der gesamten Arbeitsgemeinschaft in einer Plenartagung, um Fragen der Lehrerbildung, der Entwicklung der Schulen, der Bildungs- und Sozialpolitik, der Selbstorganisation sowie einen pädagogisch/therapeutischen Themenschwerpunkt zu bearbeiten. Darüber hinaus werden von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft auch Fachtagungen sowie Fort- und Weiterbildungen veranstaltet.

Ihre Ansprechpartner*innen

E-Mail: schulen@anthropoi.de
Regionale AG Heilpädagogischer Schulen Baden-Württemberg (mit Saarland):
Regionale AG Heilpädagogischer Schulen Bayern:
Regionale AG Heilpädagogischer Schulen Hessen (mit Sachsen):
Regionale AG Heilpädagogischer Schulen Nord (Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein):
Regionale AG Heilpädagogischer Schulen Nordrhein-Westfalen:
Für den Bund der Freien Waldorfschulen:
Geschäftsstelle der AG Heilpädagogischer Schulen c/o Anthropoi Bundesverband:

Mitgliederbereich

Für Mitglieder stehen an dieser Stelle weitere Informationen bereit. Bitte melden Sie sich an, um diese zu sehen.

Perikopenordnung 2024

Die Perikopenordnung 2024 für den Freien Religionsunterricht finden Sie hier:

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