Hör-Beitrag: Inklusion als Menschenrecht

Seit März 2017 erscheinen mit jeder Ausgabe der Zeitschrift PUNKT UND KREIS zusätzlich zwei Beiträge in einer Hör-Fassung.
Als Hör-Beitrag bereitgestellt werden jeweils ein Artikel in Einfacher Sprache sowie ein Fachbeitrag in Alltagsprache oder in Schwerer Sprache.
Die Redaktion will dadurch ihren Leser*innen mit Assistenzbedarf den Zugang zu Texten und Informationen erleichtern.
Eingelesen werden die Texte von Michael Mentzel von daruf.Tonstudio in Borchen bei Paderborn.
Ermöglicht werden die Hör-Beiträge durch die Unterstützung der Stiftung Lauenstein.

Ein Hör-Beitrag in schwerer Sprache aus PUNKT UND KREIS Weihnachten 2023 von Benjamin Andrae

Einfach zusammengefasst: Menschen-Rechte gelten für alle Menschen. Immer und überall. Menschenrechte sind unveräußerlich. Das heißt: Niemand kann die Menschen-Rechte verlieren. Und Menschen-Rechte sind unteilbar. Das heißt: Niemand kann ein Menschen-Recht abschaffen. Manche Menschen möchten das aber tun: Ein Menschen-Recht abschaffen. Sie behaupten zum Beispiel: Das Menschen-Recht auf gleichberechtigte Bildung ist schlecht. Sie wollen keine Inklusion in der Schule. Die UN-Behinderten-Rechtskonvention bekräftigt aber genau das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen. Jedes Kind soll eine gute Bildung bekommen. Jedes Kind soll mit anderen zusammen lernen können. Jedes Kind ist wichtig.

Hoer-Beitrag_PUK74_Inklusion_als_Menschenrecht.mp3
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