Wunsch- und Wahl-Recht

Seit März 2017 erscheinen mit jeder Ausgabe der Zeitschrift PUNKT UND KREIS zusätzlich zwei Beiträge in einer Hör-Fassung.
Als Hör-Beitrag bereitgestellt werden jeweils ein Artikel in Einfacher Sprache sowie ein Fachbeitrag in Alltagsprache oder in Schwerer Sprache.
Die Redaktion will dadurch ihren Leser*innen mit Assistenzbedarf den Zugang zu Texten und Informationen erleichtern.
Eingelesen werden die Texte von Michael Mentzel von daruf.Tonstudio in Borchen bei Paderborn.
Ermöglicht werden die Hör-Beiträge durch die Unterstützung der Stiftung Lauenstein.

Zeichnung: Ingeborg Woitsch

Ein Hör-Beitrag in Einfacher Sprache aus PUNKT UND KREIS Johanni 2022 von Sebastian Schöning

Sebastian Schöning ist Heilpädagoge. Er arbeitet bei ZusammenLeben e.V. in Hamburg. In seinem Arbeits- Alltag begegnet ihm das Wunsch- und Wahl-Recht oft. Doch was genau ist das: Wunsch- und Wahl-Recht? Menschen mit Assistenzbedarf haben ein Wunsch- und Wahl-Recht. Sie dürfen zwischen Einrichtungen und Diensten wählen. Sie dürfen sagen, wie sie sich Hilfe und Unterstützung im Alltag wünschen. Die Wahl und die Wünsche sollen berücksichtigt werden, wenn sie angemessen sind. Angemessen heißt: Es darf nicht teuer sein.

PUK_68_Hör_Beitrag_Wunsch-_und_Wahlrecht.mp3
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