Handreichung Assistenz im Krankenhaus

Ab dem 1. November 2022 können sich Menschen mit Behinderung bei einem Krankenhausaufenthalt durch vertraute Bezugspersonen begleiten lassen, wenn dies behinderungsbedingt erforderlich ist.
Vertraute Bezugspersonen können dabei auch professionelle Unterstützer*innen sein, die den Betroffenen gegenüber bereits im Alltag Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen, wie bspw. Mitarbeitende von besonderen Wohnformen oder Diensten der Eingliederungshilfe. Im Zuge der Umsetzung des neuen Anspruchs auf Begleitung durch Mitarbeitende von Leistungserbringern der Eingliederungshilfe stellen sich aber noch viele Fragen.
Zum Beispiel:

  • Welcher Personenkreis ist anspruchsberechtigt?
  • Was müssen Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen künftig beachten?
  • Wie wird der Bedarf an Begleitung erfasst?
  • Welche vertraglichen Regelungen braucht es für die Refinanzierung der neuen Leistung?
  • Welche organisatorischen und haftungsrechtlichen Fragen sollten Leistungserbringer im Vorfeld abklären?

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich mit diesen Fragen auseinandergesetzt und eine Handreichung erarbeitet, um Leistungsberechtigte und ihre Vertreter*innen sowie Leistungserbringer und Leistungsträger bei der Umsetzung des neuen Anspruchs zu unterstützen.

Die Handreichung gibt den derzeitigen Diskussionsstand der Fachverbände für Menschen mit Behinderung wieder und zeigt Probleme und Lösungsmöglichkeiten auf. Sie ist nicht mit den Leistungsträgern konsentiert. Insofern ist es durchaus möglich, dass diese zu den jeweiligen Problempunkten andere Auffassungen vertreten.

20220923_Handreichung-AiK-final.pdf
Anlage_1_Gesetzestext_und_Begründung.pdf
Anlage_2_Bsp._für_Unterstüzungsbedarfe.pdf
20220923_Handreichung-AiK-final.pdf
Anlage_4_Beispiele_für_Lstng_der_Begleitperson.pdf
Anlage_5_Checkliste_Gesamtplanverfahren.pdf
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