Arbeits-Gruppen

In den Arbeits-Gruppen können Fragen und Ideen zum Thema MITWIRKEN besprochen werden.
Es gibt Anregungen von Fachleuten, wie MITWIRKEN gestaltet werden kann.
Es werden auch Gesetze und Regelungen vorgestellt und besprochen.
In manchen Arbeitsgruppen kann man sich künstlerisch mit dem MITWIRKEN beschäftigen.

Für die Anmeldung:
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Kurz-Beschreibungen

Mit Beatrice Nolte

Menschen mit Assistenzbedarf bekommen Unterstützung.
Das sind zum Beispiel Leistungen für den Lebensunterhalt.
Außerdem gibt es Leistungen der Eingliederungs-Hilfe.
Hier gibt es zum Beispiel Geld für Assistenz-Leistungen.
Nun gibt es ein neues Gesetz: Das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dieses Gesetz ändert die Regeln.
Was ändert sich mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz?
Wie kommen Menschen mit Assistenzbedarf zukünftig an die Leistungen, die ihnen zustehen?
Um Hilfen und Unterstützung zu bekommen, muss man einen Antrag stellen.

Das Gesetz regelt, wer das machen muss in Zukunft.
Da gibt es ein Gesamt-Plan-Verfahren und manchmal ein Teilhabe-Plan-Verfahren.
In diesen Verfahren wird entschieden, welche Hilfen jemand bekommt.
Das ist wichtig.
Darüber wollen wir sprechen.
Damit wir alle wissen, wer was in Zukunft tun muss:
Menschen mit Assistenzbedarf - MitarbeiterInnen, die sie unterstützen - Angehörige - und gegebenenfalls BetreuerInnen.

Wer muss in Zukunft zum Beispiel den Antrag stellen?
Welche Anträge müssen gestellt werden?
Wo müssen Anträge gestellt werden?
Welche Rolle hat jeder von uns dabei? - Menschen mit Assistenzbedarf? - MitarbeiterInnen, die sie unterstützen? - Angehörige? - und gegebenenfalls ein/e BetreuerIn?

Was müssen wir beachten?
Was dürfen wir nicht vergessen?
Welche Interessen hat jeder von uns dabei?

Zuerst wird Beatrice Nolte in der Arbeits-Gruppe berichten:
Was ändert sich?
Dann können Fragen gestellt werden.
Und wir können Erfahrungen austauschen.
Dann werden wir uns gemeinsam überlegen: Was ist wichtig?
Damit auch in Zukunft jeder und jede die Unterstützung erhält, die er oder sie benötigt.

In Alltags-Sprache:
Durch das Bundesteilhabegesetz kommen neue Verantwortlichkeiten auf leistungsberechtigte Menschen mit Assistenzbedarf und ihre Angehörigen oder BetreuerInnen zu, die sie unterstützen. Vor allem werden die Kosten bzw. Unterstützungsleistungen zukünftig nicht mehr von dem Einrichtungsträger verhandelt, sondern müssen von den Betroffenen selbst und ihren UnterstützerInnen beantragt und gegebenenfalls erstritten werden. Zentrale Verfahren sind das sogenannte Gesamtplanverfahren bzw. das Teilhabeplanverfahren. In der Arbeitsgruppe wollen wir zunächst darauf schauen, was sich rechtlich verändert. Dann wollen wir uns gemeinsam damit beschäftigen, welche Interessen im Verfahren bestehen und wie sie zu beachten sind? Wer hat welche Rolle und wie arbeiten die Beteiligten hier am besten zusammen?

Arbeits-Gruppen-Leitung:
Beatrice Nolte
Sie arbeitet als Rechtsanwältin in Berlin.
AnwältInnen helfen Menschen, ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.
Sie freut sich auf das Kennen-Lernen und das Zusammen-Arbeiten.

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