Informationen zum Coronavirus

Am 11. März 2020 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) zu einer Pandemie erklärt. Auch in Deutschland liegen mittlerweile bestätigte Infektionen in allen Bundesländern vor. In den meisten Fällen verläuft die Krankheit ähnlich einer einfachen Erkältung. Bei einem Teil der Fälle sind die Krankheitsverläufe jedoch schwer und können tödlich verlaufen. Mit zunehmendem Alter und bestehenden Vorerkrankungen erhöht sich das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Bei vielen Menschen, die in den Einrichtungen von Anthropoi Bundesverband betreut werden, liegen Risikofaktoren für einen schweren Krankheitsverlauf vor. Darum haben wir wichtige Informationen zum Coronavirus und zu Maßnahmen zur Eingrenzung seiner Ausbreitung hier zusammengestellt. Diese Seite wird aktualisiert, sobald uns neue Informationen vorliegen.

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Beschluss der STIKO zur 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung (Stand: 08.04.2021)

Am 1. April 2021 hat die STIKO die 4. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlungen verabschiedet. Wichtig darin sind vor allem:

  • Einschränkung der AstraZeneca-Impfung auf die Altersgruppe ≥ 60 Jahre
  • Empfehlungen zum Vorgehen bei bereits einmalig mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpften Personen im Alter von < 60 Jahren
  • Festlegung des Impfabstands der mRNA-Vakzine auf 6 Wochen
  • Empfehlung des vektorbasierten 1-Dosen-Janssen-Impfstoffs
  • Aufnahme von Patient*innen mit chronischen, dialysepflichtigen Nierenerkrankungen in die Priorisierungsstufe 2.

Sie finden die Empfehlungen und ihre Begründungen auf der Seite des RKI.

Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung (Update: 07.04.2021)

Das RKI hat Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für den öffentlichen Gesundheitsdienst veröffentlicht. In dem 21 Seiten starken Papier sind Empfehlungen zusammengefasst, die bisher bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden und somit nicht neu sind. Einzelne Empfehlungen sind bereits Bestandteil mancher Landesverordnungen. Das RKI ist hier auch einer Bitte von uns nachgekommen, in seinen Empfehlungen auch weitere stationäre Einrichtungen des Wohnens, wie bspw. Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung, zu adressieren. Folgende Punkte möchten wir gesondert hervorheben:

In Kapitel 2.2. erweiterte Hygiene- und Infektionskontrollmaßnahmen geht das RKI explizit auf die Kohortierung ein und empfiehlt bei SARS-COV-2 Nachweisen 3 Bereiche räumlich und personell voneinander abzugrenzen (S. 7): für Nicht-Fälle, für Verdachtsfälle und für Covid-19-Fälle mit fest zugeordnetem Personal.

Kapitel 4 beinhaltet einen Interims-Leitfaden für die Durchführung einer aktiven Surveillance in den Einrichtung, der kontinuierlich an neu gewonnene Kenntnisse und sich ändernde Bedingungen angepasst werden soll. Darin äußert sich das RKI auch zur Indikation von Tests auf SARS-Cov-2. Da es sich um eine Risikopopulation handelt, sollte die Veranlassung von diagnostischen Tests auf Sars-Cov-2 sehr niedrigschwellig und ohne Zeitverzug erfolgen (S. 15). Das Verfahren der Testung wird beschrieben und auf die Orientierungshilfe Covid-19: Verdachtsabklärung und Maßnahmen - Orientierungshilfe für Ärzte verwiesen. In Bezug auf  das Monitoring des Personals auf Covid-19 sollte laut RKI in besonderen Situationen wie Hoch-Risiko-Einrichtungen (z.B. sehr große Einrichtungen mit einer sehr dichter Belegung oder Einrichtungen in Regionen mit einer hohen Inzidenz von Covid-19-Erkrankten)  die Möglichkeit zum wöchentlichen (oder häufigeren) Testen vor Arbeitsbeginn möglicherweise als "point of care" Diagnostik auf Umsetzbarkeit geprüft werden (S. 19).

Anhänge zur Veröffentlichung, wie z.B. Musterformblätter zur Dokumentation des klinischen Monitorings sollen laut RKI in Kürze folgen.

Update vom 23.04.2020: Link auf die neueste Version des Dokuments aktualisiert.

Update vom 06.05.2020: Auf die neueste Version des Dokuments aktualisiert. Änderungen finden sich in den Abschnitten 2.3, 4.2.2 und 4.2.5.2.

Update vom 28.07.2020: Das RKI hat die Abschnitte 3.1, 3.2, 3.3, 3.6 und 5.3.3 aktualisiert.

Update vom 07.04.2021: Beachten Sie insbesondere den Abschnitt 9 "Impfen" und die "Anpassung der Empfehlungen zum Infektionsschutz in der Phase der Impf-Implementierung".

Nationale Teststrategie – wer wird in Deutschland auf das Vorliegen einer SARS-CoV-2 Infektion getestet? (Stand: 01.04.2021)

Die Übersicht zur Nationalen Teststrategie wurde aufgrund der neuen Testverordnung angepasst, die am 08.03.2021 in Kraft getreten ist.

Die Änderungen gegenüber der Version vom 08. Februar 2021 beziehen sich auf die Berücksichtigung der aktuellen Coronavirus-Testverordnung sowie der Aktualisierung der Testkriterien vom 08.02.2021.

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