Menschen mit Assistenzbedarf ergreifen heute zunehmend aktiv ihre Rechte, wollen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und in der Gesellschaft mitwirken – eben so wie jeder andere Mensch auch. Die MitarbeiterInnen der Dienste und Angebote von Anthropoi Bundesverband verstehen sich als partnerschaftliche BegleiterInnen und UnterstützerInnen. Individuelle Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten sowie gute Lebens- und Arbeitsbedingungen für alle Menschen sind ein wichtiges Ziel der 220 Einrichtungen und Dienste von Anthropoi Bundesverband.
Was mache ich mit der Zeit meines Lebens? Die Ausbildungsbroschüre gibt einen guten Überblick über Ausbildungen und Studiengänge aus den Bereichen Heilpädagogik, Sozialtherapie, Arbeitserzieher und Sonderpädagogik sowie der Kunsttherapie.
Menschen mit Assistenzbedarf haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft. Sie sollen also selbst entscheiden können, wo und wie sie leben möchten. So heißt es in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). In den Mitgliedsorganisationen von Anthropoi Bundesverband leben 5.254 Menschen mit Assistenzbedarf in Wohnangeboten, davon 4.417 in einer sogenannten besonderen Wohnform.
Die UN-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, darunter Deutschland, Sondereinrichtungen abzubauen und die Unterstützung von Menschen mit Assistenzbedarf personenzentriert und ambulant bereitzustellen.
Aber wie können Menschen mit Assistenzbedarf künftig möglichst selbstbestimmt an Orten leben, die sie selbst ausgesucht haben? Wie können sie an diesen Orten die benötigte Assistenz und Unterstützung erhalten? Und wie können Lebens- oder Dorfgemeinschaften Gemeinschaft leben und sich gleichzeitig zu Anbieterinnen kommunaler Angebots- und Unterstützungsleistungen wandeln?
Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden. DatenschutzAkzeptieren