Assistenz im Krankenhaus verbindlich regeln

Medienmitteilung der Fachverbände, 21. April 2021

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, das Teilhabestärkungsgesetz um eine Regelung zu ergänzen, die die Finanzierung für die Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf im Krankenhaus sicherstellt. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie und damit vermehrte Krankenhausaufenthalte haben die Problematik verschärft.
Gerade für Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung ist ein Krankenhausaufenthalt eine große Herausforderung: eine fremde, oft beängstigende Umgebung und unbekanntes Krankenhauspersonal, mit dem eine gelingende Kommunikation nicht immer gewährleistet ist. Um die Behandlung überhaupt zu ermöglichen, braucht es eine Assistenz durch eine Vertrauensperson. Die Begleitung übernehmen meist Angehörige oder professionelle Bezugspersonen aus den Diensten und Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie. Die Finanzierung dieser Mitarbeiter*innen ist jedoch nur unzureichend abgedeckt, und auch der Verdienstausfall der Angehörigen wird nicht ausgeglichen.

Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf werden häufig ohne Assistenz nicht in Krankenhäuser aufgenommen und behandelt – auch bei Covid-19-Erkrankungen. Das widerspricht dem Anrecht auf eine gleichberechtigte gesundheitliche Versorgung, wie es die Behindertenrechtskonvention garantiert.

Damit es noch vor der Bundestagswahl zu einer Regelung kommen kann, fordern die Fachverbände, das Teilhabestärkungsgesetz, das sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindet, entsprechend zu ergänzen.

Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung könnte die Finanzierungsverantwortung entweder bei der Gesetzlichen Krankenversicherung oder bei den Trägern der Eingliederungshilfe liegen – je nachdem, welche Person die Assistenz übernimmt.

Weitere Informationen:

Stellungnahme der Fachverbände für Menschen mit Behinderung zum Entwurf der Bundesregierung eines Teilhabestärkungsgesetzes

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