Gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung für Menschen in besonderen Wohnformen ist überfällig!

Grafik: Ingeborg Woitsch

Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, werden beim Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung benachteiligt! Diese Ungleichbehandlung ist im § 43a SGB XI festgeschrieben. Anthropoi Bundesverband und Anthropoi Selbsthilfe haben dazu jetzt ein Positionspapier vorgelegt. Das Positionspapier liegt auch in einer Fassung in Einfacher Sprache vor.
Mit dem Positionspapier möchten wir die Bundesregierung ganz explizit an den geltenden Koalitionsvertrag erinnern, in dem es heißt: «Wir werden das Verhältnis von Eingliederungshilfe und Pflege klären, mit dem Ziel, dass für die betroffenen Menschen keine Lücken in der optimalen Versorgung entstehen.»

Anthropoi_Bundesverband_Anthropoi_Selbsthilfe_Positionspapier_43a_Februar2024_End.pdf
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