Bundesrat muss der Finanzierung von Assistenz im Krankenhaus zustimmen!

Berlin, 16. September 2021 – Am morgigen Freitag, dem 17. September, entscheidet der Bundesrat darüber, ob für Menschen mit Behinderung die Assistenz im Krankenhaus endlich finanziell abgesichert wird. Es ist die letzte Hürde, nachdem der Deutsche Bundestag am 24. Juni den Weg für die neue Regelung frei gemacht hat. „Jetzt darf nichts mehr schiefgehen, auch der Bundesrat muss seine Zustimmung geben“, fordert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, im Namen der Fachverbände für Menschen mit Behinderung. Die Bundestagsabgeordnete und Gesundheitsministerin a.D. appelliert an die Ministerpräsident*innen der Länder: „Lassen Sie die Menschen mit Behinderung und ihre Familien nicht im Stich. Ermöglichen Sie ihnen die Unterstützung im Krankenhaus, die so dringend gebraucht wird.“


Die unzureichende Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus ist seit vielen Jahren bekannt und hat sich zuletzt durch die Corona-Pandemie noch verschärft. Erst kürzlich hat der Bundestag mit der Verabschiedung des Teilhabestärkungsgesetzes die Bundesregierung aufgefordert, das Problem noch in dieser Legislaturperiode zu lösen. Daraufhin hat die Bundesregierung einen Regelungsentwurf vorgelegt, der im Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Danach soll künftig die Krankenkasse zahlen, wenn Angehörige oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld Patient*innen mit Behinderung begleiten. Bei Assistenz durch Mitarbeiter*innen von Einrichtungen oder Diensten der Behindertenhilfe sollen die Träger der Eingliederungshilfe zahlen.

Zum Hintergrund: Menschen mit Beeinträchtigung, die sich beispielsweise nicht mit Worten verständigen können oder auf Veränderungen mit Ängsten reagieren, benötigen eine vertraute Begleitperson, die ihnen Sicherheit geben und sie bei der Kommunikation mit dem Krankenhauspersonal unterstützen kann. Diese Begleitung ist somit unerlässlich für den Erfolg der Behandlung in der Klinik.

Die Finanzierung dieser Leistung ist bislang aber unzureichend geregelt. Nur für Menschen mit Behinderung, die ihre Begleitung im sogenannten Arbeitgebermodell organisieren, also selbst Arbeitgeber*innen ihrer Pflegeperson sind, wird die Assistenz auch im Krankenhaus bezahlt. Die überwiegende Mehrheit lebt jedoch in Einrichtungen der Eingliederungshilfe oder erhält Pflege und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit über ambulante Dienste. In diesen Fällen werden die zusätzlichen Personalkosten der Mitarbeiter*innen für die Begleitung im Krankenhaus nicht erstattet. Auch der Verdienstausfall von begleitenden Angehörigen oder nahen Bezugspersonen aus dem persönlichen Umfeld wird nicht kompensiert.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter Anthropoi Bundesverband, repräsentieren ca. 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. 
Weitere Informationen unter: www.diefachverbaende.de

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