Teilhabestärkungsgesetz, Entwurf der Bundesregierung vom 09.03.2021

Stellungnahme der Fachverbände, 29. März 2021

Die Fachverbände begrüßen, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetzesvorhaben eine ganze Reihe an positiven Regelungen zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorschlägt. Sie begrüßen insbesondere, dass die seitens der Fachverbände für Menschen mit Behinderung angeregte Korrektur in § 142 Abs. 3 SGB IX in den Entwurf der Bundesregierung übernommen wurde.
So wird sichergestellt, dass entgegen der derzeitigen Praxis einiger Landkreise Eltern von jungen volljährigen Kindern mit Behinderung, die in einem Internat oder in einer sonstigen Wohneinrichtung leben, die konzeptionell auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet ist, nicht zu den Kosten des Lebensunterhalts herangezogen werden können.

Die Fachverbände regen überdies an, drei für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung besonders relevante Punkte ebenfalls in diesem Gesetz zu regeln:

  • Assistenz im Krankenhaus
  • Pandemiebedingte Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe
  • Ausgleichsabgabe
20210329_Stn._der_Fachverbande_zum_TeilhabestaerkungsG._RegE.pdf
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