Stellungnahme der Fachverbände zum Referentenentwurf des SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz

Die verschiedenen Umsetzungsphasen des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) sind noch nicht abgeschlossen - so steht zum Beispiel die wesentliche Neuerung in der Eingliederungshilfe durch die Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung erst noch im kommenden Jahr an - und dennoch gibt es bereits jetzt Nachbesserungs- und Veränderungsbedarfe.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 7. März 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften (kurz: SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz) vorgelegt und den Verbänden die Möglichkeit gegeben, eine Stellungnahme abzugeben.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung - darunter Anthropoi Bundesverband - haben gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet.
Der Referentenentwurf verlangt höchste Aufmerksamkeit und größte Detailkenntnis. Zum Beispiel kritisieren die Fachverbände in Bezug auf die Wohnkosten, die über 125 % der durchschnittlichen Kosten für Unterkunft und Heizen liegen, dass die im Referentenentwurf gewählte Formulierung "problematisch" sei. "Zu kritisieren sind auch Teile der vorgesehenen Gesetzesbegründung, in denen erneut der Eindruck erweckt wird, dass die überschießenden Wohnkosten nur ausnahmsweise und für einen begrenzten Zeitraum durch den Träger der Eingliederungshilfe gewährt werden müssten." Die Fachverbände befürchten, dass die im BTHG-Gesetzgebungsprozess erfolgreich verhinderte Deckelung der Wohnkosten nun doch eingeführt werden soll und damit vielleicht zukünftig auch Umzüge von Menschen mit Behinderung in günstigere Wohnformen erzwungen werden könnten.

"In diesem Zusammenhang erneuern die Fachverbände zudem ihre Sorge, dass die Regelbedarfsstufe 2 für Menschen mit Behinderung in gemeinschaftlichen Wohnformen ... nicht sachgerecht ist und ihnen durch die Systemumstellung und die damit einhergehenden Veränderungen der Finanzierungsstrukturen nicht ausreichend Geld zur persönlichen Verfügung verbleibt."

Mit Blick auf junge Menschen mit Behinderung, die den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) durchlaufen, kritisieren die Fachverbände, dass weiterhin keine eindeutige Regelung geplant ist, die deren Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII formuliert.

20190321_Stellungnahme_KFV_z_Referentenentwurf_BR_BTHG_Aenderungsgesetz.pdf
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