Empfehlungen für die personenzentrierte Leistungserbringung in bisherigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe

Um dem Paradigma der Personenzentrierung Genüge zu tun und die Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig vom Wohnort der Leistungsberechtigten zu gestalten, sieht das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eine Umstellung der Finanzierung vor. Ab 2020 sollen die existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe getrennt werden. Auf diese Weise wird das Wohnen in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe an das ambulant betreute Wohnen angeglichen. Die Arbeitsgruppe Personenzentrierung, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingesetzt wurde, hat von Februar bis Juni 2018 über den § 42a SGB XII-neu beraten, in dem die Unterkunftskosten geregelt sind, und am 5. Juli 2018 eine Empfehlung zur Trennung der Leistungen und zur entsprechenden Flächenzuordnung vorgelegt. In der Arbeitsgruppe haben Kostenträger und Leistungserbringer, darunter auch die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, mitgewirkt.
Die Auswirkungen dieser Empfehlungen sollen nun im Rahmen der modellhaften Erprobung überprüft werden.

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