Die Fachverbände: Stellungnahme zum Entwurf der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der BAGüS gemäß § 13 Abs. 4 S. 5 SGB XI

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung, darunter Anthropoi Bundesverband, hatten begrüßt, dass der Gesetzgeber von der Absicht, § 13 Abs. 3 Satz 3 SGB XI grundlegend zu ändern, Abstand genommen hat. Pflege und Eingliederungshilfe haben unterschiedliche Aufgaben und sind damit auch nach der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs nebeneinander zu gewähren.

Im Falle des Zusammentreffens beider Leistungen müssen die Pflegekasse und der für die Eingliederungshilfe zuständige Träger sich über die Durchführung der Leistungen vereinbaren.

  • Diese Vereinbarung darf aus Sicht der Fachverbände nicht über den Kopf der Leistungsberechtigten hinweg getroffen werden.
  • Sie darf nicht zur Verschiebung von Leistungen der Eingliederungshilfe in die Pflege führen.
  • Die Wunsch- und Wahlrechte der Betroffenen sind zu beachten.

In dem Entwurf, den GKV-Spitzenverband und Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe gemäß § 13 Abs. 4 Satz 5 SGB XI zur einheitlichen Umsetzung des § 13 Abs. 4 SGB XI vorgelegt haben, werden diese wesentlichen Punkte nur unzureichend berücksichtigt. Die Fachverbände haben daher eine umfassende Stellungnahme zu dem Dokument erstellt und auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Dort finden Sie auch den Entwurf, auf den sich die Stellungnahme bezieht.

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