Förderanträge an die Stiftung Lauenstein

Die Stiftung Lauenstein hat die Frist zur Abgabe der Förderanträge verlängert:

Bis zum 29. Februar 2020 können Förderanträge für das Jahr 2020 an die Stiftung Lauenstein gestellt werden. Finanziell gefördert werden u.a. gemeinnützige Einrichtungen, die Menschen mit Assistenzbedarf fördern, begleiten und betreuen. Auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen für MitarbeiterInnen werden unterstützt. Die Förderrichtlinien, Beispiele und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Lauenstein.

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