Gesundheitliche Versorgungsplanung am Lebensende

Seit dem 1. Januar 2018 können BewohnerInnen von Eingliederungshilfeeinrichtungen und zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen über ihre Versorgung und Behandlung im Hinblick auf ihre letzte Lebensphase, den Sterbeprozess und damit einhergehende Notfalllagen beraten werden (§ 132g SGB V). Die Beratung soll es den BewohnerInnen ermöglichen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen zu entscheiden. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat mit den Trägervereinigungen - darunter drei Fachverbände für Menschen mit Behinderung, auch Anthropoi Bundesverband - Anfang diesen Jahres eine Vereinbarung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung abgeschlossen. Die Vereinbarung sieht u.a. Weiterbildungen für die BeraterInnen der Versorgungsplanung vor. Alle BewohnerInnen sollen von den BeraterInnen über rechtliche Vorsorgeinstrumente, wie z. B. über die Patientenverfügung, aufgeklärt werden. Wir haben Ihnen in diesem Newsletter die wichtigsten Informationen über die neue Beratungsleistung zusammengestellt.

Wir regen an, dass die Einrichtungen des gemeinschaftlichen Wohnens in der Mitgliedschaft unseres Verbandes die neue Beratungsleistung in ihr Angebot der Begleitung von Menschen mit Assistenzbedarf aufnehmen.
Hier können Sie die Informationen zu Newsletter 5/2018: Versorgungsplanung am Lebensende herunterladen.

Anhänge:

Zurück
Zurück zum Seitenanfang