Gewaltschutzkonzept seit Juni 2021 in Diensten und Einrichtungen verpflichtend
Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) ist im Juni 2021 eine verbindliche Regelung (§ 37a SGB IX) zur Einrichtung von Strukturen und Prozessen der Gewaltprävention und intervention in Kraft getreten.
Das im Kompendium Gewaltprävention der Fachstellen für Gewaltprävention von Anthropoi Bundesverband zusammengefasste Präventionskonzept entspricht allen Anforderungen an diese neue Verpflichtung. Für Einrichtungen des anthroposophischen Sozialwesens, die noch kein entsprechendes Konzept umgesetzt haben, ist es nun wichtig, sich auf den Weg zu machen.
Das Kompendium der Fachstellen kann als Leitfaden dienen: Denn mit dem Kompendium in seiner Fassung von 2019 gibt Anthropoi Bundesverband Orientierung und Anregung für die Erstellung von Präventions und Interventionskonzepten in seinen Mitgliedseinrichtungen. Ein Großteil der Mitgliedseinrichtungen von Anthropoi Bundesverband hat in den vergangenen Jahren bereits ein entsprechendes Schutzkonzept erarbeitet und in vielen Mitgliedseinrichtungen und Diensten gibt es Vertrauensstellen, an die sich Betroffene wenden können. Dafür wurden und werden Mitarbeiter*innen durch die Fachstellen für Gewaltprävention geschult. Mit der Verankerung regelmäßiger Aus und Weiterbildung der Vertrauensstelleninhaber*innen entspricht das Konzept der Fachstellen den Vorstellungen des Gesetzgebers. Die Fachstellen für Gewaltprävention bieten auch InhouseSchulungen an. Eine gute und leicht verständliche Information für Menschen mit Assistenzbedarf über die Angebote und Hilfen der Vertrauensstellen, möglichst in Einfacher Sprache, ist eine weitere wichtige Komponente für einen wirksamen Gewaltschutz.