Gemeinnützige Sozialwirtschaft muss unter den Corona-Schutzschirm!

Soziale Dienstleistungen, etwa für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkankungen oder Kinder und Jugendliche, sind Kern unseres Sozialstaates. Sie halten auch jetzt unser Gemeinwesen aufrecht, dürfen wegen Corona aber nur eingeschränkt angeboten werden. Angebote wie betreutes Wohnen, Tagesbetreuung und Frühförderung in Familien sind zum Beispiel derzeit kaum durchführbar. Daher droht ihren freien und gemeinnützigen Trägern durch die wegbrechende Finanzierung die Insolvenz. Ein Sterben dieser sozialen Infrastruktur können wir uns als Gesellschaft nicht leisten. Daher müssen diese Dienste und Einrichtungen in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezogen werden!
Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung

Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege – BAG FW

Sozialverband VdK Deutschland

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe - BAGS

Sozialverband Deutschland – SoVD

V.i.S.d.P.: Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Kontakt: 0179/3967964

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